Wichtige WEG-Urteile aus 2024
Änderung der Kostenverteilung für Erhaltungsmaßnahmen
Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. März 2024 (Az.: V ZR 81/23 und V ZR 87/23) hat die Frage geklärt, ob die Kostenverteilung für einzelne Erhaltungsmaßnahmen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft angepasst werden darf. In einer konkreten Situation hatte eine Eigentümerversammlung beschlossen, die Kosten für die Sanierung eines beschädigten Aufzugs nicht nach dem allgemeinen Verteilungsschlüssel, sondern ausschließlich auf die Eigentümer der oberen Stockwerke umzulegen. Der Grund hierfür war, dass diese den Aufzug weitaus häufiger nutzen und somit auch einen größeren Nutzen daraus ziehen. Der BGH stellte fest, dass solche Beschlüsse rechtlich zulässig sind, sofern sie den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen und keinen Eigentümer unverhältnismäßig benachteiligen.
Implikation für Verwalter:
Verwalter müssen darauf achten, dass Beschlüsse zur Anpassung der Kostenverteilung sorgfältig vorbereitet und dokumentiert werden. Es ist entscheidend, die Interessen aller Eigentümer abzuwägen und eine rechtssichere Begründung für abweichende Kostenregelungen vorzulegen, um Anfechtungen zu vermeiden. Außerdem sollten Verwalter die rechtlichen Voraussetzungen klar kommunizieren und die Eigentümerversammlung entsprechend beraten.
Bauliche Veränderungen und Nutzungsbefugnisse
Ein weiteres bedeutendes Urteil wurde am 9. Februar 2024 gefällt (Az.: V ZR 244/22). Es betrifft die Frage, ob bauliche Veränderungen, die eine ausschließliche Nutzungsbefugnis am Gemeinschaftseigentum zur Folge haben, durch einen Mehrheitsbeschluss ermöglicht werden können. In einem Fall hatte ein Eigentümer beantragt, auf der gemeinschaftlichen Grünfläche vor seiner Erdgeschosswohnung eine private Terrasse mit Markise zu errichten. Die Eigentümerversammlung stimmte dem Antrag mehrheitlich zu. Der BGH entschied, dass ein solcher Beschluss zulässig ist, solange die Maßnahme als angemessen bewertet wird und keine unzumutbaren Nachteile für andere Eigentümer entstehen, beispielsweise durch den Verlust von wesentlichen Gemeinschaftsflächen.
Implikation für Verwalter:
Verwalter sollten sicherstellen, dass alle relevanten Unterlagen zu baulichen Maßnahmen, wie Baupläne oder Kostenvoranschläge, vor der Beschlussfassung vorliegen. Darüber hinaus ist es ihre Aufgabe, die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften zu überprüfen und Konfliktpotenziale frühzeitig zu identifizieren. Verwalter müssen außerdem sicherstellen, dass die Umsetzung des Beschlusses überwacht wird und die Interessen der Gemeinschaft gewahrt bleiben.
Verantwortlichkeiten von WEG-Verwaltern
Am 26. Januar 2024 (Az.: V ZR 162/22) stellte der Bundesgerichtshof in einem weiteren Urteil die Verantwortlichkeiten von Verwaltern klar. In einem Fall schloss ein WEG Verwalter im Namen der Gemeinschaft einen Vertrag mit einem Handwerksbetrieb zur Dachreparatur ab. Nach Abschluss der Arbeiten zeigte sich, dass die Reparatur mangelhaft ausgeführt wurde. Der BGH machte deutlich, dass der Verwalter nicht nur für die ordnungsgemäße Abwicklung von Zahlungen verantwortlich ist, sondern auch für die Überwachung der Ausführung der Arbeiten. In der Praxis bedeutet dies, dass Verwalter ihre Sorgfaltspflichten deutlich ernster nehmen müssen. Werden Mängel nicht rechtzeitig erkannt oder behoben, kann dies Haftungsansprüche gegen den Verwalter nach sich ziehen.
Implikation für Verwalter:
Dieses Urteil verdeutlicht die Notwendigkeit, dass WEG Verwalter ihre Aufgaben mit höchster Sorgfalt ausführen. Dazu gehört die sorgfältige Auswahl von Dienstleistern, eine fortlaufende Überwachung der erbrachten Leistungen sowie die Dokumentation von Mängeln und deren Behebung. Verwalter sollten standardisierte Kontrollprozesse etablieren, um ihre Haftung zu minimieren, und Eigentümer regelmäßig über den Fortschritt informieren.
Kostenverteilung bei Reparaturen
Ein weiteres Urteil des BGH vom 22. März 2024 (Az.: V ZR 87/23) betraf die Kostenverteilung bei Reparaturen (hier unser Beitrag zur Kostenverteilung von Anwalts- und Gerichtskosten). In einer Eigentümergemeinschaft wurde beschlossen, die Kosten für die Reparatur eines defekten Heizkessels ausschließlich den Eigentümern aufzuerlegen, die direkt an die Zentralheizung angeschlossen sind. Der BGH bestätigte die Zulässigkeit eines solchen Beschlusses, wenn er den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. Dieses Urteil zeigt, dass Eigentümergemeinschaften in der Lage sind, differenzierte und sachlich begründete Kostenregelungen zu treffen, was wiederum mehr Spielraum für faire Lösungen schafft.
Implikation für Verwalter:
Verwalter müssen sicherstellen, dass die Beschlüsse zur Kostenverteilung transparent formuliert und rechtlich fundiert sind. Dazu gehört die Bereitstellung von Informationen, die eine sachliche Begründung für eine abweichende Kostenregelung liefern. Verwalter sollten außerdem darauf achten, dass solche Beschlüsse rechtzeitig protokolliert und den Eigentümern klar kommuniziert werden, um Missverständnisse oder Anfechtungen zu vermeiden.