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Mietverwaltung, WEG-Verwaltung

Muss die Heizung das ganze Jahr an sein?

Wann muss Heizung an sein

Die Frage, ob eine Heizung das ganze Jahr in Betrieb sein muss, beschäftigt viele Mieter, Vermieter und Eigentümergemeinschaften (WEG). Während Mieter eine angenehme Wohnatmosphäre erwarten, möchten Eigentümer und Vermieter Betriebskosten optimieren. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Anforderungen, technischen Hintergründe und zeigt auf, wann und warum eine Heizung das ganze Jahr laufen sollte – oder eben nicht.

Rechtliche Grundlagen: Wann besteht eine Heizpflicht?

  • Vermieterpflichten gemäß § 535 BGB: Vermieter sind verpflichtet, die Mieträume in einem gebrauchsfähigen Zustand zu halten. Dies schließt auch die Beheizbarkeit ein. Dazu gehört, dass in der Heizperiode ausreichend Wärme zur Verfügung gestellt wird, um eine Nutzung der Räume ohne Einschränkungen zu gewährleisten.
  • Mindesttemperaturen:
    • Tagsüber (6:00 bis 23:00 Uhr) muss eine Raumtemperatur von 20–22 °C erreichbar sein, wie das LG Berlin (Az. 63 S 423/11) festlegte. Dies gewährleistet, dass die Wohnräume komfortabel genutzt werden können.
    • Nachts (23:00 bis 6:00 Uhr) ist eine Mindesttemperatur von 18 °C einzuhalten. Das AG Hamburg (Az. 46 C 108/04) stellte klar, dass Temperaturen darunter einen Mietmangel darstellen, der zur Mietminderung berechtigen kann.
  • Heizperiode:
    • Die übliche Heizperiode in Deutschland erstreckt sich vom 1. Oktober bis zum 30. April. Innerhalb dieses Zeitraums ist der Vermieter verpflichtet, eine funktionierende Heizanlage bereitzustellen. Sinkt die Außentemperatur jedoch an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 12 °C oder die Raumtemperatur unter 16 °C, kann auch außerhalb dieser Periode eine Heizpflicht bestehen.
  • Konsequenzen bei Unterschreitungen: Wird die vertraglich geschuldete Mindesttemperatur nicht erreicht, liegt ein Mietmangel vor, der eine Mietminderung rechtfertigt. So entschied beispielsweise das AG Bad Segeberg (Az. 12 C 35/76), dass bei Raumtemperaturen unter 20 °C zwischen 7:00 und 22:00 Uhr eine Mietminderung gerechtfertigt ist.

Technische Aspekte der Heizung

  • Zentrale und dezentrale Heizanlagen:
    • Zentrale Heizsysteme lassen sich oft nicht vollständig abschalten, da sie häufig auch für die Warmwasserversorgung zuständig sind. Eine komplette Abschaltung kann die Versorgung beeinträchtigen und das System beschädigen.
    • Dezentrale Systeme, wie Gasthermen oder elektrische Heizgeräte, bieten mehr Flexibilität, da sie individuell gesteuert werden können. Diese Systeme erfordern jedoch eine regelmäßige manuelle Anpassung.
  • Wartung und Energieeffizienz:
    • Eine regelmäßig gewartete Heizung reduziert Energieverluste und erhöht die Lebensdauer der Anlage. Verschmutzte oder defekte Bauteile können den Verbrauch signifikant erhöhen.
    • Moderne Heizsysteme verfügen oft über Energiesparfunktionen, die durch regelmäßige Wartung optimiert werden können.
  • Modernisierungsmöglichkeiten:
    • Smarte Thermostate ermöglichen eine präzise Steuerung der Heizung. Sie passen die Temperatur an die Nutzung an und helfen, Energie zu sparen.
    • Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass alle Heizkörper gleichmäßig mit Wärme versorgt werden, was Energieverluste vermeidet und den Komfort steigert.

Ausnahmen: Wann darf die Heizung abgeschaltet werden?

  • Saisonale Nutzung von Immobilien: Ferienwohnungen oder leerstehende Gebäude können außerhalb der Heizperiode abgeschaltet werden, sofern keine Frostgefahr besteht. Es empfiehlt sich jedoch, Räume regelmäßig zu kontrollieren, um Schäden durch Feuchtigkeit oder Kälte zu vermeiden.
  • Leerstand und Vermietungspausen: In leerstehenden Wohnungen sollte die Raumtemperatur auf mindestens 5 °C gehalten werden, um Frostschäden an Leitungen oder Wänden zu verhindern. Hierfür können Frostschutzprogramme moderner Heizsysteme genutzt werden.
  • Extremwetterlagen: Auch außerhalb der regulären Heizperiode kann ein plötzlicher Kälteeinbruch eine vorübergehende Aktivierung der Heizung erforderlich machen. Dies gilt insbesondere, wenn die Temperaturen in der Wohnung unter 16 °C sinken und die Nutzung dadurch beeinträchtigt wird.

Praxisbeispiel: Heizpflicht in einer WEG

In einer WEG aus Duisburg mit 6 Parteien wird über die Heizperiode abgestimmt. Die Eigentümerversammlung (ETV) beschließt, die Heizperiode von Oktober bis März zu definieren. Gleichzeitig wird festgelegt, dass die Heizung bei außergewöhnlich kalten Temperaturen außerhalb der Heizperiode aktiviert werden soll. Dies gilt, wenn die Außentemperatur an mehreren Tagen unter 12 °C fällt oder in den Wohnräumen keine 16 °C mehr erreicht werden.

Unterschied zwischen WEG-Beschluss und Auswirkungen auf Vermieter:

  • Beschluss in der WEG für Eigentümer: Der Beschluss gilt verbindlich für alle Eigentümer und legt fest, dass die Heizanlage in dieser Zeit betriebsbereit sein muss. Dies bedeutet, dass auch Eigentümer, die ihre Wohnung nicht selbst nutzen, anteilig die Betriebskosten tragen.
  • Auswirkungen auf Vermieter: Vermieter innerhalb der WEG müssen sicherstellen, dass ihre Mieter von der definierten Heizperiode profitieren. Sollte ein Vermieter die Heizung während des festgelegten Zeitraums nicht zur Verfügung stellen, kann dies zu Mietminderungen führen. Zudem könnten Mieter rechtlich gegen den Vermieter vorgehen, falls die Heizpflicht nicht eingehalten wird.

Praktische Tipps zur Energieeinsparung

  1. Optimale Heiztemperaturen einstellen:
    • Halten Sie sich an empfohlene Temperaturen: Wohnräume sollten zwischen 20 und 22 °C liegen, während in Schlafzimmern 16 bis 18 °C ausreichen. Dies spart Energie und gewährleistet Komfort.
  2. Stoßlüften statt Dauerlüften:
    • Öffnen Sie die Fenster für 5–10 Minuten vollständig, um frische Luft hereinzulassen, ohne die Wände auszukühlen. Dauerhaft gekippte Fenster erhöhen den Energieverbrauch.
  3. Heizkörper frei halten:
    • Stellen Sie sicher, dass Heizkörper nicht durch Möbel oder Vorhänge blockiert werden. Diese hindern die warme Luft daran, sich im Raum zu verteilen.
  4. Thermostate nutzen:
    • Verwenden Sie programmierbare Thermostate, um die Heizzeiten an Ihren Tagesablauf anzupassen. Moderne smarte Thermostate lernen Ihre Gewohnheiten und sparen Energie.
  5. Regelmäßige Wartung:
    • Lassen Sie Ihre Heizung jährlich warten, um sicherzustellen, dass sie effizient arbeitet. Ein sauberer Brenner und optimal eingestellte Komponenten reduzieren den Verbrauch.
  6. Isolierung verbessern:
    • Isolieren Sie Heizungsrohre und überprüfen Sie Fensterdichtungen. Dies reduziert Wärmeverluste und spart langfristig Kosten.

Fazit: Flexibilität mit klaren Regeln

Ob die Heizung das ganze Jahr laufen muss, hängt von rechtlichen Vorgaben, technischen Gegebenheiten und den Bedürfnissen der Bewohner ab. Die gesetzlichen Mindestanforderungen für Heiztemperaturen stellen sicher, dass Wohnungen jederzeit bewohnbar bleiben. Gleichzeitig erlauben moderne Technologien und gut organisierte Regelungen in der WEG eine flexible Anpassung des Heizbetriebs. Eine professionelle Verwaltung hilft, den Heizbetrieb effizient zu organisieren und Kosten zu optimieren, ohne den Komfort der Bewohner zu beeinträchtigen.

8. Januar 2025/von Paul Buchhorn
Schlagworte: Heizperiode Deutschland, Heizpflicht, Heizung ganzjährig
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