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Worauf ist bei einer hybriden Eigentümerversammlung zu achten?

hybride Eigentümerversammlung

Hybride Eigentümerversammlungen, bei denen Teilnehmer sowohl physisch als auch digital anwesend sein können, bieten Eigentümergemeinschaften eine flexible Möglichkeit, sich auszutauschen und Entscheidungen zu treffen. Angesichts der zunehmenden Digitalisierung und Mobilität steigen die Anforderungen an Verwaltung und Technik, um eine reibungslose Umsetzung zu gewährleisten. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen sowie kaufmännische Überlegungen, die für Eigentümer und Verwalter zentral sind, wenn sie eine hybride Versammlung planen oder daran teilnehmen.

Rechtliche Anforderungen an hybride Eigentümerversammlungen

Eine hybride Eigentümerversammlung muss rechtlichen Vorgaben entsprechen, insbesondere aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und den Vorschriften zur Nutzung digitaler Versammlungsformate. § 23 Abs. 1 WEG bestimmt, dass Versammlungen grundsätzlich physisch durchzuführen sind, es sei denn, eine andere Form ist in der Gemeinschaftsordnung explizit festgelegt oder wurde durch einen Mehrheitsbeschluss akzeptiert. Dies bedeutet, dass alle Teilnehmenden gleichermaßen Zugang zu Informationen haben und gleichberechtigt abstimmen können müssen.

Technische Voraussetzungen und Herausforderungen

Eine hybride Versammlung bringt spezifische technische Anforderungen mit sich. Dazu zählen stabile Internetverbindungen, geeignete Konferenzsoftware und technische Unterstützung vor Ort. Zudem müssen Datenschutzvorgaben, wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), strikt beachtet werden, um den Schutz persönlicher Daten der Eigentümer zu gewährleisten. Ein technisches Risiko besteht darin, dass digitale Teilnehmer aufgrund technischer Störungen von Diskussionen oder Abstimmungen ausgeschlossen werden könnten. In diesem Fall empfiehlt es sich, ein Notfallkonzept zu etablieren, um sicherzustellen, dass alle Teilnehmenden ihre Stimme effektiv und rechtssicher abgeben können. Der Einsatz moderner Audiotechnik und Mikrofone kann helfen, die Transparenz und Verständlichkeit für alle Beteiligten zu gewährleisten.

Kaufmännische Überlegungen und Kostenaspekte

Hybride Versammlungen erfordern häufig zusätzliche Investitionen in Technik und ggf. in spezialisierte Dienstleister, die bei der Durchführung unterstützen. Die Kosten für diese zusätzlichen Ressourcen können erheblich variieren und müssen sorgfältig abgewogen werden. Nach § 16 Abs. 2 WEG können solche Aufwendungen in der Jahresabrechnung berücksichtigt und auf die Eigentümer umgelegt werden, sofern diese darüber informiert wurden und eine Mehrheit dem zugestimmt hat. Kaufmännisch ist es zudem sinnvoll, den Mehrwert hybrider Versammlungen im Blick zu behalten, da diese durch höhere Teilnahmeraten und weniger Abwesenheitsstimmen langfristig zur Optimierung der Verwaltungsarbeit beitragen können.

Verantwortlichkeiten und Absicherungen der Verwaltung

Die Verwaltung übernimmt bei hybriden Eigentümerversammlungen eine besondere Verantwortung, da sie die ordnungsgemäße Durchführung sicherstellen muss. Dazu gehört, dass die Einladungen die digitale Teilnahme explizit ermöglichen und die technische Infrastruktur ausreichend geprüft wurde. Gemäß § 24 Abs. 4 WEG ist die Verwaltung verpflichtet, den Ablauf der Versammlung zu dokumentieren und die Nachvollziehbarkeit der Beschlüsse sicherzustellen. Sollte die hybride Versammlung aufgrund technischer Probleme zu einer Beeinträchtigung der Beschlussfähigkeit führen, könnte dies juristische Konsequenzen nach sich ziehen. Die Verwalterhaftpflichtversicherung ist daher ein wichtiges Instrument, um im Schadensfall abgesichert zu sein.

Ausblick: Potenziale und Entwicklungen

Die hybride Eigentümerversammlung ist ein innovatives Format, das den Anforderungen moderner Eigentümergemeinschaften entgegenkommt und eine erhöhte Flexibilität sowie Beteiligungsmöglichkeiten bietet. Im Rahmen der Digitalisierung ist zu erwarten, dass sich hybride Versammlungen weiter etablieren und zusätzliche gesetzliche Klarstellungen erfolgen. Eigentümer und Verwalter sollten sich frühzeitig mit diesen Entwicklungen auseinandersetzen und durch kontinuierliche Schulungen auf dem aktuellen Stand halten, um die Chancen und Herausforderungen dieser Technologie bestmöglich zu nutzen.

1. November 2024/von Paul Buchhorn
Schlagworte: digitale Teilnahme, hybride Eigentümerversammlung, Technik und Datenschutz, Wohnungseigentumsgesetz
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https://www.miv.eu/wp-content/uploads/2024/10/hybride-Eigentuemerversammlung.jpg 1333 2000 Paul Buchhorn https://www.miv.eu/wp-content/uploads/2024/10/miv-logo-rand-300x184.png Paul Buchhorn2024-11-01 11:47:002024-10-29 00:23:51Worauf ist bei einer hybriden Eigentümerversammlung zu achten?
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