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WEG-Verwaltung

Was können Eigentümer unternehmen, wenn der Verwalter nicht zur Versammlung einlädt?

Person frustriert

Die Eigentümerversammlung spielt eine zentrale Rolle in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), da sie der Ort ist, an dem wichtige Entscheidungen getroffen werden. Gemäß § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist der Verwalter grundsätzlich verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Versammlung einzuberufen. Wird diese Pflicht vernachlässigt, stehen Eigentümer oft vor rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen. In diesem Artikel wird erläutert, welche rechtlichen Mittel und Alternativen Eigentümer haben, um ihren Einfluss innerhalb der Gemeinschaft wahrzunehmen und die Einberufung einer Versammlung durchzusetzen.

Gesetzliche Grundlagen und Rechte der Eigentümer

Laut § 24 Abs. 1 WEG hat jeder Wohnungseigentümer das Recht, eine Versammlung zu fordern, wenn ein besonderes Interesse besteht. Die Durchsetzung dieses Rechts kann jedoch in der Praxis schwierig sein, wenn der Verwalter nicht reagiert oder absichtlich handelt. Zudem gibt das Gesetz Eigentümern die Möglichkeit, im Falle eines langfristigen Verstoßes gegen die Einberufungspflicht rechtliche Schritte einzuleiten.

Rechtliche Schritte und Möglichkeiten der Eigentümer

Wenn der Verwalter seine Pflichten vernachlässigt, können die Eigentümer nach § 24 Abs. 3 WEG eine gerichtliche Entscheidung zur Einberufung einer Versammlung anstreben. Eigentümer sollten zunächst durch ein schriftliches Mahnschreiben an den Verwalter dokumentieren, dass sie eine Versammlung fordern. Ein solches Dokument kann als Beweismittel dienen, falls ein gerichtlicher Antrag erforderlich wird.

Technische und kaufmännische Aspekte der Selbstorganisation

In Fällen, in denen der Verwalter passiv bleibt, könnten Eigentümer darüber nachdenken, die Verwaltung in einem bestimmten Rahmen selbst zu organisieren. Dies erfordert ein fundiertes Verständnis der technischen und kaufmännischen Abläufe, die normalerweise durch den Verwalter geregelt werden. Die Organisation einer Eigentümerversammlung, einschließlich der Dokumentation und Abstimmung, erfordert nicht nur rechtliche, sondern auch technische Kenntnisse, um eine ordnungsgemäße und effektive Entscheidungsfindung sicherzustellen. Für die Eigentümergemeinschaft kann dies auch finanzielle Vorteile bieten, wenn beispielsweise Kosten eingespart werden, die sonst für den Verwalter anfallen würden.

Fazit: Der Weg zur Selbstermächtigung und zukünftige Entwicklungen

Das Recht auf eine ordnungsgemäße Verwaltung und die Einhaltung der Verwalterpflichten gehört zu den Grundrechten einer jeden Eigentümergemeinschaft. Wenn der Verwalter dieser Verantwortung nicht nachkommt, ist es wichtig, dass die Eigentümer ihre Rechte kennen und ihre Handlungsmöglichkeiten nutzen. Die Eigeninitiative und eine rechtlich fundierte Vorgehensweise tragen dazu bei, die Rechte der Gemeinschaft zu sichern und langfristig die Verwaltung zu verbessern. Für Eigentümer ist es ratsam, sich über gesetzliche Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten, da diese die Reaktionsmöglichkeiten auf pflichtverletzende Verwalter zukünftig erleichtern könnten.

30. Oktober 2024/von Paul Buchhorn
Schlagworte: BGH-Urteile, Eigentümerversammlung, Selbstorganisation, Verwalterpflichten, Wohnungseigentumsgesetz
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https://www.miv.eu/wp-content/uploads/2024/10/Person-frustriert.jpg 1333 2000 Paul Buchhorn https://www.miv.eu/wp-content/uploads/2024/10/miv-logo-rand-300x184.png Paul Buchhorn2024-10-30 09:41:002024-10-29 00:18:27Was können Eigentümer unternehmen, wenn der Verwalter nicht zur Versammlung einlädt?
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